AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung

visiert GmbH

  1. Geltungsbereich
    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der visiert GmbH und ihren Kunden. Kunden i.S.d. AGB sind ausschließlich Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen i.S.v. § 310 Abs. 1 BGB.
    2. Mit Annahme des Angebots, spätestens jedoch mit Projektbeginn erkennt der Kunde die nachfolgenden AGB an.
    3. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende AGB des Kunden gelten nicht.
    4. Individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) sowie das Angebot der visiert GmbH haben Vorrang vor diesen AGB. Zu ihrer Wirksamkeit bedürfen die Abreden der Textform (E-Mail ausreichend).
    5. Die visiert GmbH ist tätig im Bereich Web-Entwicklung, App-Entwicklung und Premium E-Commerce. Gegenstand der vorliegenden AGB sind Dienstleistungen und/oder Werke der visiert GmbH. Die genaue Gestaltung der Dienstleistung oder des vereinbarten Werkes basiert auf dem Angebot oder dem in Zusammenarbeit mit dem Kunden erstellten Konzept.
  2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
    1. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Das Angebot wird dem Kunden von der visiert GmbH in Textform (E-Mail ausreichend) zugesandt. Die visiert GmbH ist zwei Wochen an ihr Angebot gebunden. Die Annahme durch den Kunden erfolgt in Form einer Auftragserteilung, ebenfalls in Textform (E-Mail ausreichend).
    2. Enthält die Auftragserteilung des Kunden Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen gilt dies als Ablehnung verbunden mit einem neuen Angebot. Ein Vertrag kommt in diesem Fall durch die Annahme der visiert GmbH in Form einer Auftragsbestätigung, ebenfalls in Textform (E-Mail ausreichend), zustande. Das Angebot des Kunden kann von der visiert GmbH innerhalb von zwei Wochen angenommen werden.
    3. Der Vertragsgegenstand wird durch die spezifischen Vereinbarungen der Parteien definiert, insbesondere durch das Angebot. Wenn die Erstellung eines Werkes vereinbart ist, findet die Entwicklung des Endprodukts im Rahmen eines kreativen Prozesses statt, der in Abstimmung mit dem Kunden und auf Grundlage des Angebots erfolgt.
    4. Bei Vertragsgegenstand Hosting oder anderen Betreuungsleistungen ergibt sich die Vertragslaufzeit aus dem Angebot. Updates und Upgrades sind, soweit nicht anders vereinbart, nicht geschuldet.
  3. Leistungsänderungen
    1. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsinhalts bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
    2. Wünscht der Kunde Änderungen bereits beauftragter Leistungen oder möchte zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht Inhalt des ursprünglichen Angebots bzw. Vertrages waren, werden diese erst mit einer entsprechenden Auftragsbestätigung der visiert GmbH verbindlich. Die visiert GmbH wird dem Kunden die Auswirkungen der Änderungswünsche, insbesondere die Auswirkungen auf die Kosten und die vereinbarten Leistungszeitpunkte, darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
    3. Der Kunde muss den infolge einer Leistungsänderung erforderlichen Mehraufwand vergüten. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Prüfung des Änderungswunsches und die Erstellung des neuen bzw. überarbeiteten Angebots.
    4. Kommt keine Einigung hinsichtlich einer gewünschten Leistungsänderung zustande, bleibt es bei dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang.
  4. Vergütung, Zahlungsbedingungen
    1. Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ergibt sich aus dem Angebot der visiert GmbH. Alle dort angegebenen Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
    2. Nach Vertragsabschluss wird eine Vorauszahlung, wenn nicht abweichend vereinbart, in Höhe von 50 % der Bruttosumme fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Teilrechnung zu begleichen ist. Die verbleibenden 50 % der Gesamtbruttosumme sind nach Projektabschluss, spätestens jedoch 3 Monate nach Vertragsabschluss, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Abschlussrechnung zur Zahlung fällig.
    3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Vergütung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
    4. Ist vereinbart, dass die visiert GmbH Teilleistungen erbringt, kann sie einen entsprechenden Teil der Gesamtvergütung nach Erstellung einer Teilrechnung verlangen.
    5. Handelt es sich bei dem Vertragsverhältnis um ein Dauerschuldverhältnis sind Leistungsentgelte monatlich jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus zu zahlen. Beginnt die Leistungserbringung nicht am Monatsanfang ist das Entgelt, beginnend ab dem Tag der Leis­tungsbereitstellung anteilig für den Rest des Monats zu zahlen.
    6. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
    7. Befindet sich der Kunde in Verzug ist die Vergütung zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
  5. Leistungsfristen
    1. Die Leistungsfristen ergeben sich aus dem Angebot. Leistungstermine sind unverbindlich, es sei denn dies wurde ausdrücklich anders vereinbart.
    2. Die visiert GmbH ist berechtigt frühzeitig zu leisten und Teilleistungen zu erbringen.
    3. Kommt es im Fall höherer Gewalt zu Leistungsverzögerungen, verlängern sich Leistungstermine und -fristen angemessen je nach Umfang und Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt und seiner Folgen, ohne dass dem Kunden ein Rücktrittsrecht oder ein Schadensersatzanspruch zusteht. Unter „Höhere Gewalt“ fallen alle außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen, dazu zählen insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung dauerhaft unmöglich, so ist die visiert GmbH berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die visiert GmbH wird den Kunden über mögliche Leistungsverzögerungen, soweit möglich, informieren.
  6. Abnahme
    1. Der Kunde ist zur Abnahme der im wesentlich vertragsgemäßen Leistung verpflichtet. Für die Erklärung der Abnahme genügt Textform (E-Mail ausreichend). Der Erklärung der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die vereinbarte Vergütung bezahlt. Sollte der Kunde die Abnahme nicht erklären, hat die visiert GmbH das Recht, dem Kunden eine angemessene Frist zur Erklärung der Abnahme zu setzen. Erklärt der Kunde innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht oder nennt keine Gründe, weshalb er die Abnahme verweigert, gilt die Abnahme nach Ablauf der Frist als erteilt.
    2. Sind Teilleistungen vereinbart, ist der Kunde zur Teilabnahme verpflichtet. Für die Teilabnahme gilt Ziff. 6.1 entsprechend.
    3. Bei einer Verweigerung der Abnahme aufgrund von Mängeln muss der Kunde der visiert GmbH die Gründe für die Verweigerung in Textform mitteilen. Die visiert GmbH wird daraufhin in Absprache mit dem Kunden eine einmalige Nachbesserung vornehmen. Nachbesserungswünsche werden nur berücksichtigt, sofern sie angemessen und technisch umsetzbar sind. Für alle weiteren Nachbesserungen wird die visiert GmbH dem Kunden ein neues Angebot unterbreiten.
  7. Zusammenarbeit
    1. Der Kunde ist verpflichtet die visiert GmbH bei der Erbringung der geschuldeten Leistung bestmöglich zu unterstützen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, indem er<
      • die für die Erbringung der Leistungen benötigten Unterlagen, Inhalte, Texte, Bilder, Materialien, Zugangsdaten und sonstigen Daten zur Verfügung stellt;
      • die benötigten Genehmigungen und Abnahmen rechtzeitig erteilt;
      • der visiert GmbH Zugang zu den benötigten Systemen, insbesondere Hard- und Software verschafft.
    2. Erfüllt der Kunde auch nach Aufforderung seine Mitwirkungspflicht nicht, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend. Darüber hinaus ist die visiert GmbH berechtigt, die Rechte gemäß §§ 642, 643 BGB geltend zu machen.
  8. Urheberrecht, Eigentum
    1. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung bleiben sämtliche erstellten Leistungen/Inhalte, wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich Konzepte, Ideen und Entwürfe im Eigentum der visiert GmbH.
    2. Die Einräumung von Nutzungsrechten auf den Kunden erfolgt ausschließlich nach vollständiger Zahlung der Vergütung und nur in dem Umfang, der für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist, sowie nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
    3. An den erstellten Leistungen/Inhalten wird dem Kunden, soweit nicht etwas abweichendes vereinbart ist, lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht befristet auf / für die Dauer (***) eingeräumt. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Bearbeitung und Veränderung, darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der visiert GmbH und gesonderter Vereinbarung über Umfang, zeitliche und räumliche Beschränkung sowie über die Vergütung erfolgen.
    4. Die visiert GmbH ist berechtigt, auch ohne Zustimmung des Kunden, sämtliche erbrachten Leistungen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes auch für andere Zwecke und für Aufträge Dritter zu verwenden, soweit sie keine personenbezogenen Daten des Kunden enthalten.
  9. Rügeobliegenheit
    1. Der Kunde hat die erbrachte Leistung unverzüglich nach der Ablieferung durch die visiert GmbH, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der visiert GmbH unverzüglich jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach deren Entdeckung, schriftlich zu melden.
    2. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
    3. Zeigt sich später ein Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
    4. Hat die visiert GmbH den Mangel arglistig verschwiegen, so kann sie sich nicht auf die vorstehenden Rechte berufen.
  10. Gewährleistung
    1. Die visiert GmbH gewährleistet, dass die gelieferten Produkte und Dienstleistungen den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen und frei von wesentlichen Mängeln sind. Erst nach erteilter Abnahme durch den Kunden gilt eine Beschaffenheit als vereinbart.
    2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Datum der Abnahme.
    3. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
    4. Die visiert GmbH haftet nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung oder Änderungen durch den Kunden verursacht wurden.
    5. Eine Mängelhaftung bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung ist ausgeschlossen.
  11. Haftung
    1. Die visiert GmbH haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verschulden des Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB.
    2. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit, mit Ausnahme der Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.
    3. Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien, Inhalte und Informationen nicht rechtswidrig in die Rechte Dritter eingreifen. Der Kunde stellt die visiert GmbH hiermit von jeglichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang und im Zusammenhang mit dem abgenommenen Werk frei und wird ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung ersetzen.
    4. Die visiert GmbH haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die Gestaltung der realisierten Arbeitsergebnisse. Die visiert GmbH ist nicht verantwortlich für die Prüfung möglicher Verletzungen von Urheber-, Wettbewerbs- und ähnlichen Verstößen. Eine Haftung erfolgt nur, wenn die visiert GmbH den Rechtsverstoß kannte.
    5. Jegliche Haftung der visiert GmbH gegenüber Dritten für Schäden jeglicher Art, die aus der Durchführung des Auftrags resultieren, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die visiert GmbH im Namen und auf Rechnung des Kunden gegenüber Dritten auftritt. In diesem Zusammenhang stellt der Kunde die visiert GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei.
    6. Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausge­schlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre.
  12. Auftragserteilung an Dritte
    1. Die visiert GmbH ist berechtigt die ihr über­tra­ge­nen Auf­ga­ben selbst aus­zu­füh­ren oder Drit­te mit der Ausführung zu be­auf­tra­gen.
    2. Für man­gel­haf­te Leis­tungen Dritter haf­te­t die visiert GmbH nicht. Die visiert GmbH verpflichtet sich in diesen Fällen mögliche Ansprüche gegen den Dritten an den Kunden abzutreten.
  13. Dauerschuldverhältnis/Kündigung
    1. Ist Vertragsgegenstand die laufende Erbringung von Leistungen, ist das Vertragsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
    2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  14. Rechtswahl und Gerichtsstand
    1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen der visiert GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
    2. Ausschließlicher und internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, ist der Geschäftssitz der visiert GmbH, Berlin. Darüber hinaus ist die visiert GmbH berechtigt den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Hiervon unberührt bleiben vorrangige gesetzliche Vorschriften (ausschließliche Gerichtsstände).
  15. Datenschutz
    1. Die visiert GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Erhebung erfolgt, um den Vertrag zu erfüllen. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder ausdrücklich in die Weitergabe eingewilligt wurde.
    2. Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt nur so lange, wie es für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten sicher gelöscht oder anonymisiert
  16. Salvatorische Klausel
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.